seit dem 20.08.2021 gilt die neue Corona-Verordnung NRW. Diese erfordert bei körpernahen Dienstleistungen eine 3G- Nachweispflicht.
Bitte daher einen Nachweis zum Termin mitbringen, dass ein vollständiger Impfschutz vorliegt, Ihr genesen seid oder Ihr einen negativen Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) habt.
Es besteht weiterhin unabhängig von Inzidenz-Werten und für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.